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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - L 9 SO 181/19   

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https://dejure.org/2021,69267
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - L 9 SO 181/19 (https://dejure.org/2021,69267)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.12.2021 - L 9 SO 181/19 (https://dejure.org/2021,69267)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - L 9 SO 181/19 (https://dejure.org/2021,69267)
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  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - L 9 SO 181/19
    Die Geltendmachung eines Leistungsanspruches vor Gericht ist stets nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weil die Leistungsgewährung zu seinem Erlöschen führt (vgl BSG Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R Rn. 20).

    Eine Alleinvertretungsbefugnis des Vaters ergibt sich auch nicht aus § 1687 Abs. 1 Satz 4 BGB (vgl. hierzu im ausführlich BSG Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R Rn. 24 ff).

    Die Vorschrift ist jedoch bereits deshalb nicht einschlägig, weil sie nur die gewillkürte Stellvertretung ("Bevollmächtigung") betrifft und nicht Fälle der gesetzlichen Vertretung (vgl BSG Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R Rn. 23).

    Auf diese Weise kann auch im laufenden (fach-)gerichtlichen Verfahren die mangels Einvernehmens der sorgeberechtigten Eltern fehlende gesetzliche Vertretung nur durch ein Elternteil - ggf im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - hergestellt werden (vgl. BSG Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R Rn. 27).

    Erklärt ein Elternteil, eine familiengerichtliche Entscheidung nicht herbeiführen zu wollen, so ist eine ausdrücklich Fristsetzung nicht mehr erforderlich (vgl. hierzu BSG Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 Rn. 28).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2021 - L 13 SB 128/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörung eines bestimmten Arztes - Kosten des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - L 9 SO 181/19
    Daraufhin übersandte der Vater der Klägerin unter anderem ein Anschreiben des LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.05.2021 aus dem dort unter dem Az: L 13 SB 128/21 B geführten Verfahren, in dem dieses ausführte, das Sozialgericht habe die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, weil eine Vertretung der Tochter allein durch den Vater nicht möglich und die Klage daher unzulässig sei.

    Außerdem fügte der Vater der Klägerin ein Anschreiben des Sozialgerichts Köln aus dem Verfahren mit dem Az: S 5 SB 1660/20 bei, in dem dieser unter Hinweis auf den Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15.06.2021 (Az: L 13 SB 128/21 B) aufgefordert wurde, die Einleitung der Herbeiführung einer familiengerichtlichen Entscheidung nach § 1628 BGB für die Klage der Tochter bis zum 09.08.2021 anzuzeigen und zu belegen.

  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 3/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage des Vermieters eines Leistungsberechtigten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - L 9 SO 181/19
    Der Senat konnte über die Berufung des Klägers gemäß § 153 Abs. 5 SGG durch den Berichterstatter zusammen mit den ehrenamtlichen Richtern entscheiden, nachdem die Beteiligten über diese beabsichtigte Vorgehensweise angehört worden sind (vgl. hierzu BSG Urteil vom 21.09.2017 - B 8 SO 3/16 R) und der Senat mit Beschluss vom 22.07.2019 die Berufung dem Berichterstatter übertragen hat.
  • SG Köln, 18.08.2021 - S 5 SB 1660/20
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - L 9 SO 181/19
    Außerdem fügte der Vater der Klägerin ein Anschreiben des Sozialgerichts Köln aus dem Verfahren mit dem Az: S 5 SB 1660/20 bei, in dem dieser unter Hinweis auf den Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15.06.2021 (Az: L 13 SB 128/21 B) aufgefordert wurde, die Einleitung der Herbeiführung einer familiengerichtlichen Entscheidung nach § 1628 BGB für die Klage der Tochter bis zum 09.08.2021 anzuzeigen und zu belegen.
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